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Entfernung Weidezäune | 02.11.2011

Gemäss Baugesetz Art. 20, Abs.2 sind die Weidezäune auf dem Gemeindegebiet von Molinis in der Zeit vom


01. Dezember 2011 - 31. März 2012 zu entfernen


Eine Verletzung dieser Bestimmung kann mit einer Busse gemäss Strafbestimmung des Baugesetzes geahndet werden.

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